Baufinanzierungslexikon

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eff
Effektivzins
Effektivzinssatz
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenleistungen
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentumswohnung
Eigentümergrundschuld
Einheitswert
Einkommensnachweise
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschließung
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerberkosten
EURIBOR

Erbbaurecht

Ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Grundlage ist ein Erbaurechtsvertrag, der in der Regel über 50, 60 oder 99 Jahre abgeschlossen wird. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten. Dieser Erbbauzins kann einmalig oder jährlich gezahlt werden. Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und darf ausschließlich an erster Rangstelle stehen. Zusätzlich wird ein besonderes Grundbuchblatt, ein Erbbaugrundbuch, angelegt, das auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann.



Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.