Baufinanzierungslexikon

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Landesverbürgtes Darlehen
Langfristiger Kredit
Laufzeit
Leistungsabschreibung
Liebhaberobjekt
LS
LV
Löschungsbewilligung

LV

Abkürzung für Lebensversicherung. Hier als Kapitallebensversicherung genannt. Die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod des Versicherten oder im Erlebensfall nach Ablauf fällig. Zusätzlich werden Überschusanteile ausgezahlt. Beides zusammen ergibt die Ablaufleistung. Diese sollte dann mit der Höhe des Darlehens übereinstimmen. Das Darlehen kann somit bei Endfälligkeit mit der Kapitallebensversicherung getilgt werden. Siehe auch Tilgungsaussetzung.



Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.