Baufinanzierungslexikon

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Nachfinanzierung
Nachrangfinanzierung
Nebenleistungen
Negativerklärung
Nennbetrag
Nennwert
Nettokaltmiete
Nettomiete
Nichtabnahmeentschädigung
Niedrigenergiehaus
Nominalbetrag
Nominalschuld
Nominalzins
Nominalzinssatz
Notaranderkonto
Notarbestätigung
Notarielle Beurkundung
Notarkosten
Nutzfläche

Notaranderkonto

Auf den Namen eines Notars oder sonstiger Berufsgruppe, denen die Verwaltung fremder Gelder obliegt, eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Die Eröffnung ist erforderlich, um diese Gelder auch äußerlich vom sonstigen Vermögen dieser Personen zu trennen. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Dafür trägt der Notar die Gewähr für die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).



Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.