CO2-Steuer

Die alte Kfz-Besteuerung hat ausgedient. Am 1. Juli 2009 tritt das neue, auf einem Vorschlag des ADAC basierende Modell in Kraft, welches die Besteuerung auch nach dem CO2-Ausstoß bzw. dem Verbrauch vornimmt. Bislang waren Schadstoffklasse und Hubraum ausschlaggebend für die jährlich zu entrichtende Abgabe. Um die Verbreitung verbrauchsärmerer und damit umweltfreundlicherer Autos zu fördern, wird die Bemessungsgrundlage nun umgestellt, allerdings nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab Juli 2009. Fahrzeuge aus 2008 und älter werden nach dem alten Modell besteuert, wobei die Steuersätze für die Schadstoffklasse bis EURO 4 angehoben werden. Autos mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 120g / km bleiben zunächst im Co2-basierten Steueranteil steuerbefreit. Der Hubraum wird weiterhin versteuert.

Die Reform der Kfz-Steuer ist vom Bundesrat zunächst gestoppt worden. Es bleibt also bis auf weiteres alles beim Alten. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass die hier dargestellte Besteuerung kommen wird. Grund für die Ablehnung der Steuerreform war nicht der Inhalt. Vielmehr ging es mal wieder um die Verteilung der Einnahmen.

Mit dem nachfolgenden Kfz-Steuerrechner können Sie sich berechnen lassen, mit wieviel Steuerlast Sie mit Einführung der CO2-Besteuerung in etwa rechnen können. Das Ergebnis kann von der tatsächlichen Steuerhöhe abweichen und stellt somit nur eine Orientierungshilfe dar. Sollten Sie den CO2-Ausstoß Ihres Autos nicht kennen, kann der Rechner diesen auch über den Benzinverbrauch (Herstellerangabe) ermittelt.

Dateneingabe CO2-Rechner
Kraftstoffart
Hubraumccm
Berechnung nach