Konsumfinanzierungslexikon

In diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Konsumfinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Konsumfinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

eff
Effektivzins
Effektivzinssatz
Einkommensnachweise
Einrede der Vorausklage

Einrede der Vorausklage

Entgegensetzung eines an sich rechtlich begründeten Anspruchs. In der Regel steht einem Bürgen vor Inanspruchnahme die Einrede der Vorausklage zu, d.h. der Gläubiger kann den Bürgen erst in Anspruch nehmen, wenn er erfolglos versucht hat, seine Forderungen aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners zu befriedigen. Allerdings kann die Einrede der Vorausklage vertraglich ausgeschlossen werden.



Das Lexikon der Konsumfinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.