Konsumfinanzierungslexikon

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Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gläubiger

Gesamtschuldner

Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens haften als Gesamtschuldner. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei, sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen. Der Schuldner, der die Zahlung gegenüber der Bank geleistet hat, kann jedoch von den anderen Schuldnern Ausgleich verlangen.



Das Lexikon der Konsumfinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.