Konsumfinanzierungslexikon

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Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gläubiger

Grundschuld

Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek abstrakt, d.h. sie ist nicht an das Bestehen einer bestimmten Forderung gebunden. Daher sind Konditionenanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen sowie Nachbelastungen mit weniger Aufwand und Kosten verbunden. Es gibt Grundschulden mit und ohne Brief (Briefgrundschuld bzw. Buchgrundschuld).



Das Lexikon der Konsumfinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.