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Betrag bzw. Methode zur Ermittlung des durch Nutzung einretenden Wertverlustes. Beinahe jedes Wirtschaftsgut nutzt sich ab und hat aus diesem Grund nur eine begrenzte Nutzungsdauer (siehe AfA-Tabellen). Die einmaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes werden auf diese gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA) und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Der Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden.
Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist von der Abschreibungsursache (Gebrauchs- oder Zeitverschleiß) abhängig.
Das Lexikon der Autofinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.