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Übertragung von Forderungen und Rechten vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch Vertrag.
Abtretungsmöglichkeiten:
Abtretung einer Grundschuld. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung einer Grundschuld besonders bei Umschuldungen. Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen (Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Auch die Teilabtretung von Grundschulden ist möglich.
Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzung).
Das Lexikon der Autofinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.