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Der Kreditnehmer hat das Recht, jederzeit seine Verbindlichkeiten aus der Kreditverpflichtung zu erfüllen. Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Kosten kann der Kreditgeber jedoch für die ersten 9 Monate der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit auch dann verlangen, wenn der Verbraucher seine Verbindlichkeiten vor Ablauf dieses Zeitraumes erfüllt (§ 14 VerbKrG).
Das Lexikon der Autofinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.