BaufinanzierungslexikonIn diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Baufinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Baufinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z b.a.w.-Konditionen Back Office Bank Banken Bankfeiertage Bankvorausdarlehen Bauantrag Bauanzeige Baubeschreibung Baudarlehen Baudarlehn Bauerwartungsland Baufortschritt Bauförderung Bauförderung des Staates Baugenehmigung Baugrenze Bauherr Bauherrenhaftpflichtversicherung Baujahr Baukindergeld Baukosten Baulast Baumängel Baunebenkosten Bauordnung Bauschein Bauspardarlehen Bausparguthaben Bausparsumme Bauspartarif Bausparvertrag Bauträger Bauträgermodell Bauwert Bauwesenversicherung Bauzwischenfinanzierung Bearbeitungsgebühr/-entgelt Bearbeitungsgebühren Bebauungsplan Bedingungen Bedingungsanpassung Belastung Beleihungsauslauf Beleihungsgrenze Beleihungsobjekt Beleihungsvertrag Beleihungswert Bereitstellungszinsen Betriebskosten Beurkundung Beurkundungspflicht Bewirtschaftungskosten Bezugsfertigkeit Bodenwert Bonität Brandversicherung Briefgrundschuld Bruchteilseigentum Bruttokaltmiete BSV Buchgrundschuld Budgetrechnung Bürgschaft Bürgschaftsgebühr
Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein.
- Der Entwurfsverfasser muß eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Es muß ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein.
- Die Bauzeichnungen (Grundriß-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
- Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
- Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt. |