BaufinanzierungslexikonIn diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Baufinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Baufinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z eff Effektivzins Effektivzinssatz Eigenheimzulage Eigenkapital Eigenkapitalersatz Eigenleistungen Eigenmittel Eigennutzung Eigentumswohnung Eigentümergrundschuld Einheitswert Einkommensnachweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einliegerwohnung Einrede der Vorausklage Erbauszahlung Erbbaurecht Erbbauzins Erschließung Erschließungskosten Ertragswert Erwerberkosten EURIBOR
Erbbaurecht
Ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen.
Grundlage ist ein Erbaurechtsvertrag, der in der Regel über 50, 60 oder 99 Jahre abgeschlossen wird. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten. Dieser Erbbauzins kann einmalig oder jährlich gezahlt werden.
Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und darf ausschließlich an erster Rangstelle stehen. Zusätzlich wird ein besonderes Grundbuchblatt, ein Erbbaugrundbuch, angelegt, das auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann.
Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt. |