KonsumfinanzierungslexikonIn diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Konsumfinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Konsumfinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Abgeld Ablösung Abschreibung Absetzung für Abnutzung (AfA) Abtrag Abzahlungsdarlehen AfA Allgemeine Darlehensbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Amortisation Anfänglicher effektiver Jahreszins Annahmeerklärung Annuität Annuitätendarlehen Anschaffungsdarlehen Außerplanmäßige Sonderzahlung
Auszahlung
Die Auszahlung (Valutierung) des Darlehens kann in der Regel erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme.
Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe, bei Neubauten entsprechend Baufortschritt (Bautenstand) in Teilbeträgen ausgezahlt. Grundlage für die Teilauszahlung kann die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sein oder individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherrn und Bauträger.
Das Lexikon der Konsumfinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt. |